Die Kosten sind vom Bundesamt für Gesundheit BAG klar geregelt und die gleichen wie bei den Spitexorganisationen.
Die Vergütung der Beiträge erfolgt in Zeiteinheiten von 5 Minuten. Zu vergüten sind mindestens 10 Minuten.
Klientenbeteiligung: Sie bezahlen max. CHF 15.35 pro Tag.
Falls Sie Ergänzungsleistungen beziehen, übernimmt die AHV die Klientenbeteiligung.
Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse (nach Abzug Franchise und Selbstbehalt) und die Wohngemeinde.
Krankenkasse
| Bedarfsabklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Untersuchung und Behandlung | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Restfinanzierungsbeitrag
Den Restfinanzierungsbeitrag (Vollkostentarif abzüglich Krankenkasse und Klientenbeteiligung) werde ich direkt bei der Gemeinde einfordern. Sie müssen dafür bei der Bedarfsabklärung eine Vollmacht unterzeichnen.
Was tun mit der Rechnung?
- Bezahlen Sie die Rechnung innerhalb von 30 Tagen.
- Falls Sie Ergänzungsleistungen beziehen, senden Sie die Krankenkassen-Abrechnung der WAS Ausgleichkasse.
- Bewahren Sie die Abrechnung der Krankenkasse und die Rechnungen der Spitex für Ihre Steuererklärung auf, Sie können die Beträge in Abzug bringen.
Absagen
Termine müssen mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz abgesagt werden. Bei späterer Absage wird ein Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt.